Ein wichtiges Utensil: Der gepflegte Verbandskasten

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Wir alle hoffen, dass wir ihn nie benötigen – aber wenn der Fall der Fälle eintritt, brauchen wir diesen „Helfer in der Not“. Uns muss bekannt sein, wo er sich befindet (frei zugänglich, nicht unter dem Kofferrauminhalt begraben) und uns auf die Vollständigkeit und Funktionalität seines Inhaltes verlassen können. Davon, dass wir wissen, was im Ernstfall zu tun ist und wie wir die Materialen, die der Erste-Hilfe-Kasten beinhaltet, richtig anwenden, muss selbstverständlich ausgegangen werden können; bestehen hier Zweifel und Unsicherheiten, sollte schnellstmöglich die Wiederholung des Erste-Hilfe-Kurses angestrebt werden.

Wer ist verpflichtet zum Mitführen eines Verbandskastens?

Laut § 35 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) alle Autofahrer in Deutschland auf jeden Fall – nur Verbandskästen die genormt sind nach DIN 13146 dürfen seit 2014 verkauft werden. Auch ein Quad muss mit einem Erste-Hilfe-Kasten bestückt sein; Busse, die mehr als 22 Fahrgäste befördern können, benötigen mindestens zwei Verbandskästen. Zug- und Arbeitsmaschinen, Krafträder und Roll- beziehungsweise Krankenfahrstühle dagegen sind von der Mitführungspflicht ausgenommen.

Der Inhalt des Erste-Hilfe-Koffers nach DIN 13164
 
  • 1 Heftpflaster (DIN 13019-A),
  • 5 m x 2,5 cm
  • 4 Wundschnellverbände (DIN 13019-E), 10 cm x 6 cm
  • 1 Verbandpäckchen K (DIN 13151-K)
  • 2 Verbandpäckchen M (DIN 13151-M)
  • 1 Verbandpäckchen G (DIN 13151-G)
  • 1 Verbandtuch (DIN 13152-BR), 40 cm x 60 cm
  • 1 Verbandtuch (DIN 13152-A), 60 cm x 80 cm
  • 6 Kompressen, 10 cm x 10 cm
  • 2 Fixierbinden (DIN 61634-FB-6)
  • 3 Fixierbinden (DIN 61634-FB-8)
  • 2 Dreiecktücher (DIN 13 168-D)
  • 1 Rettungsdecke, 210 x 160 cm
  • 1 Erste-Hilfe-Schere (DIN 58279-A 145)
  • 4 Einmalhandschuhe (DIN EN 455)
  • 1 Erste-Hilfe-Broschüre
  • 2 Feuchttücher zur Hautreinigung
  • 1 14-teiliges Fertigpflasterset
Nicht nur auf die vollständige Bestückung (hat man Bestandteile verwendet, muss der Verbandskasten wieder entsprechend ergänzt werden) sollte man achten, sondern auch bedenken, dass er insgesamt mit einem Verfallsdatum versehen ist. Ein Verbandskasten, dessen Haltbarkeitsdatum überschritten ist oder der gänzlich durch Abwesenheit glänzt, wird im Zuge von Verkehrskontrollen mit einem Verwarnungsgeld bis zu zehn Euro geahndet – auch der TÜV besteht auf das Vorhandensein eines intakten Erste-Hilfe-Sets.
Gewisse Komponenten, insbesondere sterile Kompressen und Verbandsmaterialien, müssen nach Ablauf des Verfallsdatums ausgetauscht werden – schon deshalb sollte es zur Gewohnheit werden, den Inhalt des Verbandskastens regelmäßig zu überprüfen.
 
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