Viele Krankenkassen erstatten frei verkäufliche Arzneimittel

© Halfpoint iStock Getty Images Plus
Bei verschreibungspflichtigen Medikamenten übernimmt die Krankenkasse den größten Teil der Kosten, es sei denn, der Preis liegt unter fünf Euro. Sind Medikamente  teurer, beträgt die Zuzahlung für Patienten in aller Regel ein Zehntel des Verkaufspreises, jedoch mindestens fünf Euro und höchstens zehn Euro. Keine Zuzahlung zu Medikamenten wird bei Minderjährigen, also Kindern und Jugendlichen bis zum achtzehnten Lebensjahr, fällig. Diese Zuzahlungen zu verschreibungspflichtigen Medikamenten sind für alle Krankenkassen Pflicht.

Es gibt jedoch, abgesehen von diesen grundsätzlichen Regelungen, auch Ausnahmen wie zum Beispiel Zuzahlungsbefreiungen für manche Medikamente. Wenn ein günstigeres Medikament mit demselben Wirkstoff und für dasselbe Anwendungsgebiet gewählt wird, als es vom Arzt verordnet wurde, muss vom Patienten nichts zugezahlt werden. Ein weiterer Sonderfall bei rezeptpflichtigen Medikamenten sind Festbeträge, die von der Krankenkasse erstattet werden. In diesem Fall zahlt der Patient die Kosten für das Medikament, die über den Festbetrag hinausgehen, aus der eigenen Tasche. Das ist normalerweise dann der Fall, wenn wirkstoffgleiche günstige Medikamente zur Verfügung stehen. Wird das Medikament mit einem Preis unter dem Festpreis gewählt, ist dieses dann aber auch oft frei von Zuzahlung.

Anders sieht es bei rezeptfrei erhältlichen Medikamenten aus. Diese werden auch als OTC-Medikamente bezeichnet. Hier muss die gesetzliche Krankenkasse nichts zuzahlen, die Verpflichtung, Kosten zu übernehmen, fällt weg. Dennoch werden rezeptfreie Medikamente von der Mehrheit der Krankenkassen ganz oder teilweise übernommen. Hier handelt es sich um eine freiwillige Leistung der Krankenkasse, die in der jeweiligen Satzung geregelt ist. Wie es sich mit der eigenen Krankenkasse verhält und welche Medikamente erstattet werden, muss man also individuell abklären.
Grundsätzlich sind bei Minderjährigen unter zwölf Jahren auch rezeptfreie Medikamente erstattungsfähig. Im Alter zwischen zwölf und 18 Jahren ist eine Erstattung in vielen Fällen dann möglich, wenn bei dem Jugendlichen eine Entwicklungsstörung vorliegt und das Medikament ärztlich verordnet worden ist.

Ein anderer Fall sind frei verkäufliche Arzneimittel, die bei  der Behandlung schwerer Erkrankungen notwendig sind bzw. zur standardmäßigen Therapie gehören. Das kann zum Beispiel auch dann der Fall sein, wenn ein rezeptfreies Medikament eingesetzt wird, um Nebenwirkungen anderer Medikamente zu verhindern oder zu reduzieren. Ein Beispiel dafür ist die Behandlung einer Krebserkrankung oder deren Folgen.
Obwohl Teststreifen für Blut- oder Harntests grundsätzlich keine Medikamente sind, zählen sie bei einigen Erkrankungen zum Standard der Behandlung. Das ist beispielsweise bei Diabetikern der Fall, die selbst ihren Blutzuckerspiegel messen müssen. Auch hier ist eine Erstattung der Kosten durch die Krankenkasse möglich.
Bei homöopathischen Medikamenten kann eine Verschreibung des Arztes möglich sein, wenn das Medikament nach OTC-Liste, also der Liste für frei verkäufliche Arzneimittel, verordnungsfähig ist. Hier kommt es also auf das Mittel und die Behandlung an.
 
Ein anderer Fall, in dem die gesetzlichen Krankenkassen auch viele rezeptfreie Medikamente erstatten, ist die Schwangerschaft. Hier geht es häufig um Präparate, die Eisen oder Magnesium, also notwendige Mineralien, enthalten.

Die Erstattung rezeptfreier Medikamente durch die Krankenkassen ist ähnlich geregelt wie die Zuzahlung zu verschreibungspflichtigen Medikamenten, mit den Grenzen von fünf und zehn Euro. Wie hoch die Erstattung genau ausfällt, kann sich aber im Einzelfall unterscheiden. Manche Krankenkassen setzen auch Höchstgrenzen für Zuzahlungen zu solchen frei verkäuflichen Arzneimitteln fest und erstatten nicht mehr als einen bestimmten Betrag im Jahr.

Der Ablauf für die Erstattung sieht in aller Regel so aus, dass Patienten ihre entsprechenden Rezepte und die dazugehörigen Kassenbelege sammeln und am Ende des Jahres bei ihrer Krankenkasse einreichen.
Welche Medikamente erstattungsfähig sind und welche nicht, regelt die Satzung jeder Krankenkasse individuell. Im Zweifelsfall ist man mit einer direkten Nachfrage bei der Krankenkasse, ob ein bestimmtes Medikament erstattet wird oder nicht, auf der sicheren Seite.

Nicht erstattungsfähig sind in aller Regel solche frei verkäuflichen Mittel, die keine medizinische Indikation aufweisen oder zur reinen Steigerung der Lebensqualität da sind. In diese Kategorie gehören zum Beispiel Mittel, die den Appetit hemmen sollen, aber auch Haarwuchsmittel oder Potenzmittel.
Social Buttons von Facebook, Twitter und Google anzeigen (Datenschutzbestimmungen)
weiterempfehlen drucken
Tinnitus: Woher kommen die Geräusche im Ohr?
Tinnitus: Woher kommen die Geräusche im Ohr?


Wirkungsweise von Loperamid sowie Hilfreiches zur Anwendung
Wirkungsweise von Loperamid sowie Hilfreiches zur Anwendung


Neuropathie - schmerzende Nerven, nervende Schmerzen
Neuropathie - schmerzende Nerven, nervende Schmerzen


Insulinpumpen: Ein Meilenstein in der Diabetes-Therapie
Insulinpumpen: Ein Meilenstein in der Diabetes-Therapie


Wie Bitterstoffe wirken und warum sie förderlich für unsere Gesundheit sind
Wie Bitterstoffe wirken und warum sie förderlich für unsere Gesundheit sind


Regelmäßige Verdauungsbeschwerden – womöglich Reizdarmsyndrom
Regelmäßige Verdauungsbeschwerden – womöglich Reizdarmsyndrom


 Drucken |  Seite empfehlen Impressum / Datenschutz  |  Kontakt

Preise inkl. MwSt. Nicht mit Kundenkartenrabatten kombinierbar. Abgabe nur in haushaltsüblichen Mengen und solange der Vorrat reicht. Irrtümer vorbehalten.
Zu Risiken und Nebenwirkungen lesen Sie die Packungsbeilage und fragen Sie Ihre Ärztin, Ihren Arzt oder in Ihrer Apotheke.
* bisheriger Preis

Link zum Versandhandels-Register