Reha - die Gesundheit erhalten oder wiederherstellen

Die medizinische Rehabilitation - auch kurz Reha genannt - kann unterschiedliche Zwecke erfüllen: Als Anschlussbehandlung nach dem Aufenthalt in einem Krankenhaus dient sie dazu, den Patienten wieder richtig auf die Beine zu bringen. Diese Form der Reha wird häufig nach Operationen verordnet. Andere Formen der Reha dienen dazu, Schäden an der Gesundheit zu behandeln, die beispielsweise dazu führen könnten, dass der Betroffene berufsunfähig wird. Hier geht es also darum, die Erwerbsfähigkeit einer Person zu erhalten. Auch Beeinträchtigungen, die im Zusammenhang mit dem Beruf entstanden sind, werden durch Reha-Maßnahmen behandelt und begleitet. Zu dieser Kategorie von Beeinträchtigungen können beispielsweise Arbeitsunfälle zählen. Viele Formen von Reha-Maßnahmen zielen also darauf ab, die Arbeitsfähigkeit des Betroffenen zu erhalten.

Daneben existieren auch Sonderformen wie Mutter- oder Vater-Kind-Kuren, Mütter-Kuren oder auch spezielle Reha-Maßnahmen für Kinder und Jugendliche. Hier können beispielsweise bei chronischen Krankheiten, Erkrankungen der Atemwege, Allergien, neurologischen Erkrankungen, starkem Übergewicht oder psychischen Erkrankungen solche Maßnahmen verordnet werden. Unter Umständen spricht es auch für eine Reha-Maßnahme, wenn der Aufenthalt an einem anderen Ort und der Austausch mit betroffenen Altersgenossen größeren Erfolg versprechen als ambulante Behandlungen.

Die Verhinderung von Pflegebedürftigkeit im fortgeschrittenen Alter durch frühzeitige Linderung von Gesundheitsschäden kann auch das Ziel von Reha-Maßnahmen sein.

Grundsätzlich können sie in einer entsprechenden Reha-Klinik stattfinden, aber auch ambulant. Je nach Fall wird ein individueller Plan für den Patienten entworfen, der spezielle Anwendungen, Behandlungen oder auch sportliche Übungen beinhaltet. Wie diese Maßnahmen im Einzelnen ausfallen, unterscheidet sich schon stark je nach Grund für die Reha. Auch nach Herzinfarkten, psychischen, psychosomatischen Krankheiten oder auch nach Wirbelsäulenverletzungen können sie erforderlich sein.

Entscheidend für den Erfolg sind dabei nicht nur die Zusammenwirkung und die Absprache zwischen Ärzten und beispielsweise beteiligten Physiotherapeuten, sondern vor allem die Mitwirkung des Patienten und unter Umständen auch die der Angehörigen. Insbesondere Reha-Maßnahmen nach psychischen Problemen zielen auch auf Änderungen in der Lebensweise bzw. auf Verhaltensänderungen ab. Aber auch verordnete sportliche oder krankengymnastische Übungen während der Behandlung muss der Patient unter Umständen auch später zu Hause alleine weiter durchführen.

Die Kosten für die Reha werden in den meisten Fällen vom zuständigen Leistungsträger übernommen. Meist ist das die Krankenversicherung oder auch die gesetzliche Rentenversicherung. Es kommen aber auch weitere Leistungsträger in Frage, wie beispielsweise Sozialhilfeträger. Bei diesem Leistungsträger kann man einen entsprechenden Antrag stellen, dem der ärztliche Befund angehängt wird. Die medizinische Notwendigkeit einer Reha-Maßnahme muss in jedem Fall von einem Arzt festgestellt werden. Eine Grundvoraussetzung für eine Anschlussbehandlung nach einem Krankenhausaufenthalt ist die Verordnung durch den behandelnden Arzt. Er entscheidet auch darüber, welche Therapiemaßnahmen im Rahmen der Reha notwendig sind.

Ist der Antrag auf Rehabilitation bei der zuständigen Stelle eingegangen, wird er dort geprüft. Anschließend erhält der Betroffene einen Bescheid über das Ergebnis der Antragsprüfung. Eigenen Einfluss darauf, wie lange die Reha-Maßnahmen dauern, wann sie beginnen und, im Fall von stationären Aufenthalten, wo genau dieser Aufenthalt stattfinden soll, haben Betroffene nur bedingt. Die Entscheidung über diese Dinge liegt beim zuständigen Leistungsträger. Der Antragsteller kann jedoch den Wunsch äußern, in welcher Klinik der Reha-Aufenthalt erfolgen soll, um beispielsweise in der Nähe des Wohnortes bleiben zu können und Angehörigen einfacher Besuche zu ermöglichen.

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